3.1 Es gilt die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültige Preisliste von CinemaNext. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die Preise ab Werk zuzüglich der Kosten für die Verpackung und der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Versand und/oder Transport, gegebenenfalls einschließlich einer Transportversicherung, erfolgen auf Rechnung des Kunden.
3.2 Für den Fall, dass zwischen dem Vertragsschluss und der Lieferung der Waren durch CinemaNext ein Zeitraum von mehr als sechs Wochen liegt, behält sich CinemaNext das Recht vor, den Preis entsprechend anzupassen, sofern nach Vertragsschluss Kostenänderungen, insbesondere Preiserhöhungen der Vorlieferanten oder Wechselkursschwankungen, eintreten. CinemaNext wird dem Kunden auf Verlangen die Gründe für die Preisanpassung mitteilen.
3.3 Sofern nicht anders vereinbart, beziehen sich die Preise ausschließlich auf die zu liefernden Waren. Die Kosten für zusätzliche Leistungen, z. B. Montage, Elektroinstallationen, Bereitstellung von Gerüsten oder Hebezeugen und/oder Leistungen anderer Gewerbe (z. B. Maurer-, Verputz- oder Abdichtungsarbeiten) sind darin nicht enthalten.
3.4 Die Vergütung der Montageleistungen erfolgt nach Zeit- und Materialaufwand zuzüglich der Spesen und Fahrtkosten gemäß den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Sätzen von CinemaNext.
4. Lieferung und Gefahrübergang
4.1 Soweit Liefertermine vereinbart werden, gelten diese nur unter der Voraussetzung der rechtzeitigen Erfüllung aller für die termingerechte Lieferung erforderlichen Verpflichtungen des Kunden, insbesondere der Leistung der vereinbarten Anzahlung und der Einholung der erforderlichen Genehmigungen, sowie der rechtzeitigen Selbstbelieferung von CinemaNext. Sind bei Vertragsschluss noch nicht alle wesentlichen technischen Fragen geklärt, stehen etwaige Liefertermine unter dem Vorbehalt, dass CinemaNext und der Kunde rechtzeitig eine Einigung in Bezug auf diese Fragen herbeiführen. Erbringt CinemaNext Montageleistungen und erfüllt der Kunde seine Verpflichtungen gemäß Ziffer 8.7 nicht, kann CinemaNext die vereinbarten Ausführungstermine unbeschadet der Regelungen der Sätze 1 und 2 um die Dauer der Verzögerung hinausschieben.
4.2 Im Fall höherer Gewalt ist CinemaNext berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird hierdurch die Lieferung um mehr als einen Monat verzögert, ist der Kunde unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche berechtigt, hinsichtlich der von der Lieferstörung betroffenen Menge vom Vertrag zurückzutreten. Auch CinemaNext ist unter der Voraussetzung des Satzes 2 zum Rücktritt berechtigt, sofern CinemaNext die Leistungserbringung auf Grund von höherer Gewalt in unzumutbarer Weise erschwert worden ist.
4.3 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Waren geht nach deren Bereitstellung zur Abholung mit dem Zugang der Mitteilung über die Bereitstellung beim Kunden auf den Kunden über. Sollte eine Mitteilung nicht stattgefunden haben oder CinemaNext mit dem Kunden vereinbart haben, dass CinemaNext die Versendung durchführt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Waren mit Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über.